Pressemitteilung
Zu: Experiment „Radfahren auf der Promenade“ ist fehlgeschlagen;
Stellungnahme des Schultheiß zum Leserbrief Heiko Peters in den CN am 03.03.2018
Der „Weg am Wasser“ in der Grimmershörnbucht sei „eine Promenade“ meint der Leserbriefschreiber H. Peters. Die „Promenade“ reklamiert er sinngemäß für die Fußgänger. Dem muss ich amtlich widersprechen. Denn der „Weg am Wasser“ ist rechtlicher Bestandteil des Deiches und für den gilt seit 1963 das Niedersächsische Deichgesetz, wo es heißt (§ 14): „Jede Benutzung des Deiches (Nutzung und Benutzen), außer zum Zwecke der Deicherhaltung durch ihren Träger, ist verboten“! Was wie eine Promenade erscheint, ist in Wahrheit ein wesentlicher Teil der Uferbefestigung (das sog. Rückwerk), das den Sturmflutwellen hier ein erstes Mal die Energie raubt und deshalb ganz wesentlich zum Funktionieren des Deichschutzes beiträgt. Da das Rückwerk befahrbar ist, dient es außerdem dazu, an Schadensstellen im Ufer oder am Deich mit Fahrzeugen gut herankommen zu können. Beides gehört zum A und O des Schutzes vor Sturmfluten. Träger der Deicherhaltung ist der Cuxhavener Deichverband. Zuständig für die Instandhaltung der Ufer ist der NLWKN, Betriebsstelle Stade.
Gesetzlich verboten ist also das Spazierengehen auf Deichbestandteilen ebenso wie das Fahrradfahren. Und natürlich auch das Gassiführen von Hunden. Und auch, Strandkörbe auf dem Deichvorland aufzustellen.
Die Stadt als Deichbehörde kann von dem generellen Verbot Ausnahmen zulassen. Solche erhalten jährlich aufs Neue zum Beispiel der Betreiber der Cuxibahn, der den „Weg am Wasser“ benutzt, und andere Fahrzeuge, die der Ver- oder Entsorgung dienen.
Darüberhinaus dulden die Deichbehörde und der Deichverband Nutzungen des Deiches, soweit sie mit dem Deichschutz vereinbar sind, so zum Beispiel das Spazierengehen auf befestigten Flächen. Um dies optimal zu ermöglichen und gleichwohl Schäden für den Deich zu vermeiden, sind sogar die Deichkronen befestigt und Treppen angelegt worden. Dafür haben Stadt und Deichverband gesorgt. Beide sind seit jeher der Meinung, dass unsere Deiche auch die Chance bieten sollen, den einmaligen Ausblick zu genießen.
Nach der geltenden Regelung sind Fahrräder auf der Deichkrone weder erlaubt noch geduldet. Hier sollen die Fußgänger also ein Vorrecht gegenüber den Radfahrern haben. Der Grund ist einfach: für beide sind die Befestigungen auf der Deichkrone zu schmal. Wem es als Fußgänger unten zu quirlig ist, kann also – entspannt – oben gehen. Aber Vorrang vor den Bedürfnissen der Deichinstandhaltung hat er auch dort nicht.
Das Rückwerk ist breit genug, um Fußgängern und Radfahrern und Rollstuhlfahrern und Kinderwagen-Schiebern und Inline-Skatern das Genießen am Wasser zu ermöglichen. Sie alle dort nicht auszusperren, war aber nie ein „Experiment“, sondern immer sozusagen „Dienst am Kunden“. Aber Vorrang hat dort keiner!
Wie wohl das „Experiment“ ausgeht, dass sich der Gesetzgeber als Regelung ausgedacht hat, wenn Teilnehmer verschiedener Verkehrsarten auf einer Verkehrsfläche miteinander klarkommen müssen? Dann gilt nämlich § 1 StVO und was das bedeutet, haben wir alle schon in der Fahrschule gelernt: „Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
Kurz: gegenseitige Rücksichtnahme ist auf dem Uferweg in der Grimmershörnbucht geboten! Das gilt auch ohne Beschilderung. Und es gilt auch für Fußgänger.
Jürgen Schubel
Schultheiß des Cuxhavener Deichverbandes