1) Für die Erfassung und Verarbeitung von persönlichen und personenbezogenen Daten gelten auch für Deichverbände gesetzliche Bestimmungen, so insbesondere seit dem 25.05.2018 die EU-Verordnung 2016/679 vom 26.04.2016 - Datenschutz-Grundverordnung - (im Weiteren DSGVO abgekürzt). Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 30.06.2017 regelt den Datenschutz ergänzend zur DSGVO. Ergänzende landesrechtliche Regelungen trifft das Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG) vom 16.05.2018.
2) Nach diesen Vorschriften sind wir u. a. zu verschiedenen Angaben und Informationen verpflichtet. Dieser Pflicht kommen wir auch an dieser Stelle nach.
3) Die Mitglieder des Cuxhavener Deichverbandes werden nicht vom Verband als Datei erfasst. Das ist nicht erforderlich, weil die von den Mitgliedern an den Deichverband zu zahlenden Beiträge von der Stadt Cuxhaven zusammen mit den kommunalen Grundbesitzabgaben im Auftrage des Verbandes erhoben werden. Das entspricht bei uns langer Tradition, ist im Grundlagen-Vertrag zwischen der Stadt uns und so geregelt und auch in § 32 Abs. 1 unserer Satzung so bestimmt. Auch nach dem neuen Datenschutzrecht ist es zulässig, so zu verfahren (vgl. §§ 4, 5, 7 u. 45 NDSG). Ein Verband kann durch Satzung bestimmen, dass er personenbezogene Daten, die er nach § 26 WVG bei den Betroffenen erheben darf, auch bei Behörden erheben darf, und kann die so gewonnenen Daten auch für Zwecke der Erfüllung seiner Aufgaben und der Verwaltung seiner Mitglieder verarbeiten (§ 4 b Sätze 1 und 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz).
Die Verbandsverwaltung fragt Daten beim Steueramt der Stadt ab, wenn sie sie benötigt, um bei der Erfüllung der Verbandsaufgaben oder bei der Mitgliederverwaltung entstehende rechtlich relevante Fragen beantworten zu können. Das können Fragen sein, die sich auf Pflichten der Mitglieder, z. B. auf die Berechnung des Beitrags oder die Mitwirkung an Maßnahmen oder deren Duldung beziehen. Auch bei Wahlen können sich Fragen ergeben, z. B. ob eine Bewerberin oder ein Bewerber Mitglied im Verband oder Eigentümer eines außerhalb des Verbandsgebietes liegenden Grundstücks ist, und ob im Wählerverzeichnis jemand fehlt oder zu Unrecht verzeichnet ist. Personenbezogene Daten wie Name, Vorname, Anschrift, die die Identifizierung des Eigentümers von Grundstücken oder Wohnungseigentum im Verbandsgebiet ermöglichen, und die Immobilie betreffende Daten wie Gemarkung, Flur- und Flurstücks-Bezeichnung, Lage, Größe, Grundbucheintrag, die die Identifizierung der dem jeweiligen Eigentümer zugeordneten Immobilie ermöglichen, werden dann je nach Klärungsbedarf abgefragt. Geht es um Fragen der Beitragsberechnung oder der daraus abgeleiteten Stimmenzahl bei Wahlen, ist auch der Grundsteuermessbetrag Gegenstand der Abfrage, von dem bei uns die Beitragshöhe abhängt. Bei Erbbaurechten kann sich der Klärungsbedarf auch auf die das Erbbaurecht betreffenden entsprechenden Daten beziehen. Das Steueramt übermittelt die abgefragten Daten der Verbandsverwaltung, wenn sie Verbandsmitglieder betreffen und auch vom Verband hätten erhoben werden können. Betreffen sie nicht Verbandsmitglieder, gibt das Steueramt nur Auskunft, soweit es zur nachvollziehbaren Beantwortung einer für die Aufgabenerfüllung oder die Mitgliedsverwaltung relevanten Frage erforderlich ist.
Eine vollständige Datei der Verbandsmitglieder mit den genannten Daten erhält die Verwaltung des Cuxhavener Deichverbandes von der Stadt zur Vorbereitung der alle 6 Jahre stattfindenden Ausschusswahlen (Wählerverzeichnis). Diese Datei gibt den Sachstand zum für die Wahl gemäß Satzung maßgeblichen Stichtag wieder. Sie wird unter Verschluss aufbewahrt, solange eine gerichtliche Wahlprüfung nicht auszuschließen ist.
4) Die Dateisysteme, in denen persönliche Daten der Mitglieder der Verbandsorgane (Ausschuss und Vorstand) gespeichert sind, werden angelegt und im Sinne des Datenschutzrechtes auch verarbeitet, um die rechtlichen Verpflichtungen erfüllen zu können, die sich für den Vorstand bei der Leitung des Verbands aus dem deutschen Recht ergeben, insbesondere aus dem Grundgesetz (GG), dem Wasserverbandsgesetz (WVG) und unserer Satzung. So müssen die Mitglieder der Organe zu den Sitzungen der Organe und zu den vom Verband durchgeführten Veranstaltungen eingeladen und mit Informationen des Verbandes versorgt werden, z. B. mit den Sitzungsniederschriften der Sitzungen der Organe. Schon um den Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 Abs. 1 GG) einzuhalten, darf kein Mitglied der beiden Organe aus der ihm zustehenden Mitwirkung ausgeschlossen oder übergangen werden, auch nicht versehentlich, weil die nötigen organisatorischen Vorkehrungen nicht getroffen wurden. Deshalb ist es erforderlich, die Dateien „Ausschussmitglieder“ und „Vorstandsmitglieder“ anzulegen. Die persönlichen Daten der Mitglieder der beiden Organe zu erfassen und aktuell zu halten, ist Datenverarbeitung im gesetzlichen Sinne (Art. 4 Nr. 2 DSGVO), sei es mit oder ohne automatische Datenverarbeitung.
Ohne diese Dateien in aktueller und vollständiger Fassung kann zu den Sitzungen der Organe nicht vorschriftsmäßig eingeladen werden. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten dieser Dateien ist daher Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 c DSGVO in Verbindung mit der Satzung des Cuxhavener Deichverbandes vom 24.04.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 29.09.2014, den §§ 6, 46 bis 57 WVG sowie Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichbehandlung, Willkür-Verbot, Chancengleichheit bei Abstimmungen und Wahlen) und Art. 20 GG (Gebot von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit).
Nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c DSGVO ist die Verarbeitung dieser Daten rechtmäßig/zulässig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der Verantwortliche unterliegt. Das ist für die beiden genannten Dateien der Fall. Bei uns leitet der Vorstand den Verband (§ 20 Absatz 1 Satz 1 der Satzung). Weil er dabei auch über den Einsatz, die Zwecke und die Mittel der Datenverarbeitung im Verband entscheidet, ist er der bei uns datenschutzrechtlich Verantwortliche (Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Er hat die rechtliche Pflicht, bei der Verwaltung die genannten Bestimmungen der Satzung, des WVG und des Grundgesetzes einzuhalten. Die Vorstandsmitglieder sind dem Verband dafür verantwortlich, dass die Bestimmungen der Satzung eingehalten werden (§ 20 Abs. 2 Satz 2 der Satzung). Um die genannten Pflichten erfüllen zu können, werden diese Dateien angelegt, vorgehalten, fortgeschrieben und verwendet.
Die hier in Rede stehende Aufgabe des Vorstandes fällt in seine Zuständigkeit und ihre Wahrnehmung liegt im öffentlichen Interesse. Die beschriebene Datenverarbeitung ist zur Erfüllung dieser Aufgabe auch erforderlich. Deshalb ist diese Datenverarbeitung auch nach § 3 Satz 1 Ziffer 1 NDSG (und damit auch gemäß Art. 6 Abs.1 Satz 1 e DSGVO) zulässig.
5) Auch die Datensysteme, in denen persönliche Daten der Personen erfasst sind, die bei Sturmfluteinsätzen von uns alarmiert und in den Einsatz gerufen oder wegen Unterstützung eingeschaltet werden können (Alarmierungspläne), werden angelegt und im Sinne des Datenschutzrechtes auch verarbeitet, um die rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, die sich für den Verband aus dem deutschen Recht ergeben. Diese Datenverarbeitung ist daher rechtmäßig/zulässig gemäß Art. 6 Absatz 1 Satz 1 c DSGVO. Denn solche Pläne anzulegen, gebietet das niedersächsische Deichrecht (§ 27 NDG; §§ 4 Abs. 4, 6 Abs. 2, 8 Abs. 1, 9 Abs. 2, 15 der Verordnung über die Deichverteidigung im Gebiet der Stadt Cuxhaven vom 28.11.2003).
Die Kontaktdaten der betroffenen Personen werden in diese Pläne nur aufgenommen, soweit dies für die schnelle Alarmierung erforderlich ist.
Die Wahrnehmung dieser Aufgabe des Cuxhavener Deichverbandes liegt im öffentlichen Interesse, so dass auch diese Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 3 Satz 1 Ziffer 1 NDSG (und damit auch gemäß Art. 6 Abs.1 Satz 1 e DSGVO) zulässig ist.
6) Auch natürliche oder juristische Personen, mit denen der Verband zusammenarbeitet (Partner der Zusammenarbeit, auch z.B. Handwerksfirmen) oder die als Gäste zu Veranstaltungen des Verbandes eingeladen werden, sind in Dateisystemen erfasst. Soweit diese Daten von den Betroffenen für diesen Zweck mit Einwilligung zur Verfügung gestellt wurden, ist Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 a DSGVO (Einwilligung zur Datenverarbeitung) die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Andernfalls ist die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 f DSGVO rechtmäßig/zulässig, weil sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vorstandes als dem datenschutzrechtlich Verantwortlichen (siehe 4) erforderlich ist und die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, nicht überwiegen. Die Kontaktdaten der Partner der ständigen Zusammenarbeit in einer aktuell gehaltenen Datei zu erfassen, ist für eine Verbandsverwaltung erforderlich. Es ist daher ein berechtigtes Interesse der Verwaltung, dabei entsprechende Dateien anzulegen, vorzuhalten, fortzuschreiben und für diese Zwecke zu verwenden.
Die Aufgabe, mit diesem Personenkreis zusammenzuarbeiten und Kontakt zu halten, ist ein Teil der legitimen Arbeit des Verbandes und fällt daher auch in die Zuständigkeit des Vorstandes. Auch die Wahrnehmung dieser Aufgabe liegt im öffentlichen Interesse. Solange die Kontaktdaten für die Zusammenarbeit benötigt werden, ist diese Datenverarbeitung zur Erfüllung der Aufgabe auch erforderlich. Die Datenverarbeitung ist also auch nach § 3 Satz 1 Ziffer 1 NDSG (und damit auch gemäß Art. 6 Abs.1 Satz 1 e DSGVO) zulässig.
7) Daten der Mitarbeiter des Cuxhavener Deichverbandes werden in den Alarmierungs-Plänen (dazu 5) und in Personalakten erfasst. Soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten als Arbeitgeber erforderlich ist, werden sie auch in Listen und Dateisystemen erfasst, z. B. für die Gehaltsabrechnung und für die Abführung von Sozialabgaben. Diese Datenverarbeitung ist gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 b DSGVO rechtmäßig/ zulässig, weil sie zur Erfüllung der Arbeitsverträge erforderlich ist.
Diese Aufgaben als Arbeitgeber wahrzunehmen, fallen in die Zuständigkeit des Vorstandes, und auch die Wahrnehmung dieser Aufgabe liegt im öffentlichen Interesse. Die Datenverarbeitung ist zur Erfüllung dieser Aufgabe auch erforderlich. Deshalb ist auch diese Datenverarbeitung nach § 3 Satz 1 Ziffer 1 NDSG (und damit auch gemäß Art. 6 Abs.1 Satz 1 e DSGVO) zulässig.
8) Soweit dies für die genannten Zwecke erforderlich ist, werden folgende persönliche Daten abgefragt und gespeichert (erhobene Daten): Name, Vorname, Anrede „Herr“ oder „Frau“, Geburtsdatum, Verbandsmitglied ja oder nein, Anschrift, unter der Post die Person erreicht, E-Mail-Anschrift (wenn vorhanden), Telefonnummer, Telefaxnummer (wenn vorhanden), IBAN und BIC, sofern Zahlungen an die Person zu erwarten sind.
9) Bei juristischen Personen werden der Name, die Rechtsform, das Registergericht und die Registernummer (wenn eingetragen), die Anschrift, unter der Post die Person erreicht, sowie E-Mail-Anschrift, Telefonnummer, Telefaxnummer und IBAN und BIC der juristischen Person und zusätzlich folgende persönlichen Daten der gesetzlichen Vertretung abgefragt und gespeichert (erhobene Daten): Name, Vorname, Funktion in der juristischen Person, Anrede „Herr“ oder „Frau“, Geburtsdatum, Verbandsmitglied ja oder nein, Anschrift, unter der Post die Person erreicht, E-Mail-Anschrift, Telefonnummer, Telefaxnummer, IBAN und BIC, sofern Zahlungen an die Person zu erwarten sind.
10) Wenn andere als die in 8) und 9) genannten personenbezogenen Daten erhoben werden (z. B. Hinweise auf den Beruf), geschieht dies auf freiwilliger Basis (freiwillige Angaben).
11) Personenbezogenen Daten werden solange gespeichert und im datenschutzrechtlichen Sinne auch verarbeitet, z. B. so gut wie mit vertretbarem Aufwand möglich aktuell gehalten, wie dies für die genannten Zwecke erforderlich ist. Danach bleiben die Daten nur solange noch erfasst, wie es zur Geltendmachung von Ansprüchen des Deichverbandes gegen die Person notwendig ist.
12) Unsere Verbandsmitglieder haben das Recht, die unverzügliche Löschung von sie betreffenden personenbezogene Daten zu verlangen, die über die in 8) und 9) genannten Daten hinausgehen, sei es, dass sie sie selbst auf freiwilliger Basis zusätzlich angegeben hatten oder dass diese Daten ohne ihre Mitwirkung in die Datei des Verbands gelangt sind.
13) Die Pflicht, eigene personenbezogene Daten dem Verband im für die Verwaltung erforderlichen Umfang zu nennen (bereitzustellen), ergibt sich für Verbandsmitglieder aus dem Verbandsrecht und der Mitgliedschaft (§ 26 Absatz 1 WVG). Jedoch bezieht sich die Pflicht gegebenenfalls nicht darauf, die bereitzustellenden Daten auf elektronischem Weg zu übermitteln. Jedem steht es frei, seine Daten schriftlich zu senden oder dem Verband in Schriftform zu übergeben.
14) Personen, die nicht Verbandsmitglieder sind, steht es – abgesehen von den Fällen des § 26 Absatz 2 WVG – frei, dem Verband persönliche oder auf ihre Person bezogene Daten zu nennen. Tun sie es nicht in dem Umfang, der für die Erfüllung ihrer Wünsche an den Verband notwendig wäre (z. B. um erbetene Informationen zu übersenden), kann ihnen von uns der Wunsch nicht erfüllt werden. Stellen sie uns ihre persönlichen oder personenbezogenen Daten zur Verfügung, haben sie das Recht (Art. 7 Abs. 3 Satz 1 DSGVO), jederzeit die Einwilligung in die Datenverarbeitung zu widerrufen. Das gilt nicht, soweit ein Nicht-Mitglied gemäß § 26 Absatz 3 WVG zur Auskunft verpflichtet ist, da dann die Datenerhebung nicht auf einer Einwilligung beruht.
15) Personenbezogene Daten von Personen, die nicht Verbandsmitglieder sind und aus Anlass von Veranstaltungen, im Rahmen der Zusammenarbeit oder aufgrund bestimmter Wünsche der Betroffenen erhoben wurden, bleiben solange gespeichert, wie anzunehmen ist, dass die Person auch weitere Veranstaltungen oder Leistungen nutzen oder jedenfalls über sie informiert werden will. Sie werden aus der Datei gelöscht, wenn die Person es verlangt und Schulden der Person beim Verband nicht mehr bestehen, die die weitere Speicherung der Daten zur Durchsetzungder Ansprüche erfordern. Die betroffene Person hat das Recht, die unverzügliche Löschung zu verlangen, wenn sie dem Verband nichts schuldig geblieben ist. Die betroffene Person kann die Löschung ihrer Daten in dem Umfang nicht verlangen, in dem der Cuxhavener Deichverband zur Erfüllung seiner Aufgaben auf die Daten angewiesen ist, z. B. bei der Alarmierungsplanung (vgl. oben 5) und bei der Zusammenarbeit (vgl. oben 6).
16) Hatte die Person in die Verarbeitung ihrer Daten eingewilligt, lässt der Widerruf der Einwilligung die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Datenverarbeitung unberührt (Art. 7 Abs. 3 Satz 2 DSGVO). Die betroffene Person ist vor Abgabe der Einwilligung hiervon in Kenntnis zu setzen (Art. 7 Abs. 3 Satz 3 DSGVO), wenn die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht.
17) Jede Person, von der personenbezogene Daten in den von uns geführten Dateien enthalten sind, hat das Recht (Art. 15 DSGVO), vollständige und richtige Auskunft über die erfassten Daten nach Maßgabe des Art. 15 Abs. 1 DSGVO zu verlangen.
18) Der Verband stellt ihr auf Wunsch eine Kopie ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung, die Gegenstand der Verarbeitung sind. Stellt sie den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt (Art. 15 Abs. 3 DSGVO).
19) Die betroffene Person hat das Recht (Art. 16 Satz 1 DSGVO), die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Sie kann zudem die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten verlangen, wenn dies unter Berücksichtigung der Verarbeitungszwecke angemessen ist (Art. 16 Satz 2 DSGVO).
20) Jede andere Person erhält auf schriftliche Anfrage die schriftliche Auskunft, dass von ihr Daten in bei uns geführten Dateien nicht enthalten sind.
21) Die betroffene Person hat das Recht (Art. 17 Abs. 1 DSGVO), die unverzügliche Löschung sie betreffender Daten vom Vorstand zu verlangen, wenn deren Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist, wenn deren Verarbeitung unzulässig war oder geworden ist oder wenn diese Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gelöscht werden müssen.
22) Die betroffene Person hat das Recht (Art. 18 DSGVO), die Einschränkung der Datenverarbeitung vom Vorstand zu verlangen, wenn entweder
a) die Richtigkeit der personenbezogenen
Daten von der betroffenen Person bestritten wird - dann
kann sie die
Einschränkung für eine Dauer verlangen, die es dem Verband ermöglicht, die Rich-
tigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen -
b) oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist
und die betroffene Person die Löschung der personenbe-
zogenen Daten ablehnt und
stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen
Daten verlangt,
c) oder der Verband die personenbezogenen
Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger be-
nötigt, die betroffene
Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen benötigt,
d) oder die betroffene Person gemäß Artikel
21 Absatz 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbei-
tung eingelegt hat,
solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen
lgegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Einschränkung der Datenverarbeitung bedeutet (Art. 4 Nr. 3 DSGVO) die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken. Die daraus folgenden Pflichten bei der Verarbeitung nennt Artikel 18 Absätze 2 und 3 DSGVO.
23) Die betroffene Person hat das Recht (Art. 21 Abs. 1 DSGVO), aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 e oder f DSGVO erhoben wurden, beim Verband Widerspruch einzulegen. Dieses Widerspruchsrecht gilt auch für ein Profiling, das auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 e oder f DSGVO gestützt wird. Allerdings ist Profiling (definiert in Art. 4 Nr. 4 DSGVO) beim Cuxhavener Deichverband weder üblich noch beabsichtigt.
24) Die betroffene Person hat das Recht (Art. 21 Abs. 6 DSGVO), aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszweckenoder zu statistischen Zwecken gemäß Artikel 89 Absatz 1 DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
25) Die betroffene Person hat das Recht (Art. 22 Abs. 1 DSGVO), nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Das gilt auch für Entscheidungen, die sich aus Profiling ergeben. Ausnahmen und Einzelheiten nennt Artikel 22 Absätze 2 bis 4 DSGVO. Die Festsetzung von Verbandsbeiträgen in Bescheiden, die mehr oder minder automatisiert erstellt wurden, unterwirft den jeweiligen Adressaten nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhende Entscheidung. Vielmehr beruht die Entscheidung auf den für den Beitrag maßgeblichen Daten und Fakten.
26) Die betroffene Person hat das Recht (Art. 20 Abs. 1 DSGVO - Recht auf Datenübertragbarkeit), die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie dem Verband bereit gestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 a) oder auf einem Vertrag (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 b) beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
27) Die Weitergabe von erfassten persönlichen Daten an Dritte findet statt, wenn und soweit dies entweder zur Erfüllung von gesetzlichen Anforderungen an den Verband als Arbeitgeber (vgl. 7) oder zur Realisierung von Ansprüchen und Rechten erforderlich ist, z. B. bei Anrufung eines Gerichts oder zur Vorbereitung von Ausschusswahlen. In anderen Fällen setzt die Weitergabe das Einverständnis des Betroffenen und ein besonderes Bedürfnis dafür voraus, das mit dem Wasserverbandsrecht und unserer Satzung vereinbar sein muss. Ist das Einverständnis erklärt, kann es durch Erklärung gegenüber dem Verband widerrufen werden.
28) Den Schutz der uns anvertrauten Daten nehmen wir sehr ernst. Wir haben deshalb pflichtgemäß Vorkehrungen getroffen, um Zugriffe Dritter auf die Daten zu verhindern.
29) Unsere Datenverarbeitung und diese Internetpräsenz werden durch Vorstandsmitglieder und die gegen Entgelt beschäftigten Mitarbeiterinnen des Verbandes ausgeführt und gestaltet. Externe Dienstleister aus den Bereichen IT und Mediengestaltung beraten und unterstützen sie dabei von Zeit zu Zeit. Es lässt sich nicht ganz ausschließen, dass deren Mitarbeiter bei dieser Mitwirkung Kenntnis von bei uns verarbeiteten personenbezogenen Daten erlangen. Die für den Verband handelnden Personen sind angewiesen, darauf zu achten, dass dies so weit wie möglich vermieden wird.
30) Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) ist bei uns der Vorstand des Cuxhavener Deichverbandes (siehe oben 4). Sie können sich als Betroffener auch an einzelne Vorstandsmitglieder wenden. Die Namen aller Mitglieder des Vorstandes finden Sie auf dieser Seite. Wie der Verband nach außen vertreten wird und wie ihm gegenüber eine Willenserklärung abzugeben ist, erklären wir auf dieser Seite. Schriftliche Anfragen, Anträge oder den Datenschutz betreffende Wünsche erreichen den Vorsitzenden des Vorstandes (Schultheiß), der bei uns zugleich Geschäftsführer des Deichverbandes ist, wenn sie adressiert sind an:
Cuxhavener Deichverband
Strichweg 178
27476 Cuxhaven.
Der Schultheiß legt die Eingaben dem Vorstand vor, wenn sie nach unserer Satzung nicht zu den „laufenden Geschäften“ gehören (vgl. § 23 Abs. 1 der Satzung).
31) Der Cuxhavener Deichverband muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen (Art. 37 Abs. 1 a DSGVO; § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 Satz 1 BDSG; § 1 Abs. 1 NDSG). Denn § 38 Abs. 1 BDSG, der bei wenigen an der Datenverarbeitung Mitwirkenden eine Ausnahme macht, gilt für öffentliche Stellen nicht. Um eine solche handelt es sich aber bei unserem Verband (§ 2 Abs. 2 BDSG und § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c NDSG). Denn Wasser- und Boden-verbände, zu denen die niedersächsischen Deichverbände zählen, sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 und § 2 Nr. 5 WVG) und unterstehen der Aufsicht des Landes (§ 72 Abs. 1 WVG; § 1 Abs. 1 Satz 3 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum WVG).
Der Vorstand des Cuxhavener Deichverbandes hat deshalb mit Beschluss vom 12.07.2018 zum Datenschutzbeauftragten des Verbandes bestellt: Jürgen Schubel. Auch er kann unter der in 30) genannten Adresse angeschrieben werden.
32) Jeder hat das Recht, sich wegen der Datenverarbeitung bei uns mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden (Art. 57 Abs. 1 f und Art. 77 DSGVO).
33) Kontaktdaten der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde (§ 18 und § 61 Abs. 1 NDSG):
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Frau Barbara Thiel
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Tel: 0511 120 45 00
Fax: 0511 120 45 99
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de
Website: www.lfd.niedersachsen.de
34) Eine Datenverarbeitung im datenschutzrechtlichen Sinne findet auch dadurch statt, dass Sie per Internetzugang eine Verbindung mit dieser Internetpräsenz hergestellt haben. Dieser Vorgang wird in der Datenschutzerklärung der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen wie folgt erklärt:
„Um Kommunikation im Internet zu ermöglichen, müssen Daten von dem Server, auf dem sie gespeichert sind, zu dem angeschlossenen Computer gelangen, der auf die Inhalte zugreifen möchte. Hierzu muss mit der Anfrage, die Daten abzurufen, auch mitgeteilt werden, an welchen Empfänger die Information vom Server übermittelt werden soll. Zu diesem Zwecke sind allen mit dem Internet verbundenen Geräten sog. IP-Adressen zugeordnet. Die Übermittlung der IP-Adresse erfolgt beim Aufruf einer Internetseite automatisch durch den Browser des Nutzers. Zu diesem Zweck werden die IP-Adressen der Nutzer, die die Webseite der LfD Niedersachsen aufrufen, sowie die durch den Browser übermittelten Daten durch die LfD Niedersachsen verarbeitet.“
35) Wenn diese Internetpräsenz des Cuxhavener Deichverbandes im Internet aufgerufen wird, werden dementsprechend IP-Adressen der Nutzer und die durch den Browser übermittelten Daten (dazu 36) im Rechtssinne verarbeitet. Diese Datenverarbeitung wird von uns weder gesteuert noch beeinflusst. Sie entsteht, weil wir – wie heute üblich – mit einer Internetpräsenz informieren wollen und Sie unser Informationsangebot nutzen. Möglicherweise ist der Host-Provider als unser „Auftragsverarbeiter“ im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO anzusehen. Deshalb machen wir vorsorglich auch auf diese Datenverarbeitung aufmerksam.
36) Der Provider dieser Webseite erhebt und speichert automatisch
folgende Informationen, die Ihr Browser automatisch übermittelt:
• Browsertyp / Browserversion
• verwendetes Betriebssystem
• Referrer URL
• Hostname des zugreifenden Rechners
• Datum und Uhrzeit der Serveranfrage.
37) Zu einer ähnlichen automatischen Datenspeicherung führt es auch, wenn zu uns der Kontakt über E-Mails hergestellt und über „antworten“ geantwortet wird. Aufgrund der aufgespielten – ganz gewöhnlichen – Software wird die E-Mail-Anschrift des Anfragenden in den von uns verwendeten Computern gespeichert und kann über die Alphabet-Tasten im Bildschirm wieder aufgerufen werden. Die Zuordnung zu ganz wenigen persönlichen Daten der von dieser Datenverarbeitung Betroffenen, die von ihnen selbst herrühren, ist von uns weder gesteuert noch bezweckt. Sie ist aber hilfreich. Wer sie vermeiden will, sollte auf diesem Weg nicht mit uns kommunizieren. Es darf allerdings angenommen werden, dass diejenigen, die uns per E-Mail anschreiben, sich dieser „Datenverarbeitung“ der Computer-Software aus eigenem Erleben bewusst und mit ihr einverstanden sind.
38) Stand dieser Erklärung: 01.08.2018
39) Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie, wenn Sie am Ende dieser Seite unten links auf Datenschutz klicken.